Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fiber NetworkS GmbH Heinitzstraße 1b, 66583 Spiesen- Elversberg Stand 01.06.2026
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Werk- und
Dienstleistungen, die wir gegenüber Auftraggebern erbringen.
(2) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt haben.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch
gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Bei einzelnen Klauseln wird, soweit
gesetzlich erforderlich, differenziert.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir
innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Ausführung der Arbeiten annehmen können.
(2) Vorher durch uns abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(3) Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen
stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen
zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß
festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei
Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch
für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor
ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Preisanpassungen nach Vertragsschluss sind zulässig, wenn nach
Vertragsschluss unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Umstände
eintreten, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren. Die Anpassung
erfolgt transparent und nachvollziehbar; Verbraucher werden vorab informiert
und können vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gesamtvergütung ist nach Abnahme innerhalb von 14 Tagen ohne
Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für in sich
abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten
Leistungswertes verlangt werden.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht besteht für den Auftraggeber nur, wenn die
Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Diese Einschränkungen gelten nicht
gegenüber Verbrauchern.
§ 4 Leistung, Mitwirkung, Subunternehmer
(1) Vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Streik
oder Fällen höherer Gewalt um die Dauer der Verzögerung. Der Auftraggeber
wird über die Verzögerung unverzüglich informiert. Beide Parteien können bei
erheblicher Verzögerung vom Vertrag zurücktreten.
(2) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Zugänge, Strom und Räumlichkeiten rechtzeitig bereit.
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen zu
seinen Lasten, insbesondere verlängern sich Ausführungs- oder
Fertigstellungsfristen um die Dauer der Verzögerung.
(3) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Vertragserfüllung durch uns selbständig für
eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände zu sorgen.
(4) Der Auftraggeber hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Ort, an dem unsere
Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Eventuell notwendige Kennungen und
Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten
und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Auftraggebers einzugeben oder
uns schriftlich auszuhändigen.
(5) Alle mit uns geschlossenen Dauerschuldverhältnisse, für die eine feste
Vertragslaufzeit vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner schriftlich mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Erfolgt
innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um
ein weiteres Jahr. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen
Unteraufträge an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben. Die
Beauftragung von Subunternehmern bedarf keiner vorherigen Zustimmung des
Auftraggebers, sofern dessen schutzwürdigen Interessen nicht beeinträchtigt
werden. Auf Verlangen werden wir die Identität der eingesetzten
Subunternehmer offenlegen. Der Auftraggeber kann dem Einsatz eines
bestimmten Subunternehmers aus wichtigem Grund widersprechen.
§ 5 Mängelansprüche
(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die
gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt
ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei
Leistung an einen Verbraucher.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der
Ware getroffene Vereinbarung sowie die Vereinbarungen über die Ausführung
der Werk- bzw. Dienstleistung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der
Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des
Herstellers), die dem Auftraggeber vor seiner Bestellung überlassen oder in
gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
(3) Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich
bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich
schriftlich Anzeige zu machen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und
Rügepflicht hat der Auftraggeber offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch-
und Minderlieferung) ebenfalls unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.
Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel
ausgeschlossen.
(4) Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder
wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der
Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden
Haftungsbeschränkung verlangen.
(5) Der Auftraggeber hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung beanstandete
Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum Zweck der Prüfung und
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-
,
Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als
unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom
Auftraggeber ersetzt verlangen.
(6) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 6 und sind im Übrigen
ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in
diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf eine
Summe von 5 Mio. Euro für Personenschäden, 5 Mio. Euro für Sachschäden,
100.000.- Euro für Vermögensschäden.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen
Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung
behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden
Waren erfolgen.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei
Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund
des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der
Auftraggeber nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem
Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt
haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist. Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sowie
Abtretungen künftiger Forderungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren
Geschäftssitz zuständige Gericht.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten
sich, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der
unwirksamen möglichst nahe kommt und wirksam ist.
§ 10 Verbraucherinformation zur Streitbeilegung
(1) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Verbraucher werden auf die zuständige Schlichtungsstelle und deren Website
hingewiesen, sofern eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht.